WAS IST EINE SPRUNGINNOVATION?

Eine Sprunginnovation ist eine Innovation, die unser Leben nachhaltig zum Besseren verändert. Sie kann einen komplett neuen Markt erschaffen, einen existierenden Markt so grundlegend verändern, dass ein völlig neues Ökosystem entsteht, oder ein massives technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen.

Die Bandbreite deutscher Sprunginnovationen reicht von Radio und Fernsehen über Aspirin und Elektronenmikroskop bis zum Automobil. Sprunginnovationen, die heute unser Leben prägen – wie das Internet oder das Smartphone – stammen dagegen nicht aus Deutschland.

Gibt es inhaltliche Fokusthemen oder sind alle Themenfelder gleichermaßen relevant?

Bei der Wahl unserer Themenfelder sind wir offen, solange sie auf unseren humanistischen europäischen Werten basieren und nicht-militärisch sind. Potenzial für Sprunginnovationen bieten alle wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Beispiele finden Sie unter unseren Projekten und alle weiteren Informationen unter Projektvorschlag einreichen.

Wie definiert sich die SPRIND?

Die SPRIND versteht sich als Inkubator für Sprunginnovationen in Deutschland und Europa. Sie identifiziert, validiert, finanziert und betreut Projekte bzw. Vorhaben, die das Potential für Sprunginnovation aufweisen. Im Gegensatz zu reinen Forschungsfinanzierungen will die SPRIND neue marktfähige Produkte, Technologien, Geschäftsmodelle und/oder Dienstleistungen unterstützen, die das Leben möglichst vieler Menschen nachhaltig verbessern. Der Fokus liegt auf einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert. Dieser Mehrwert umfasst insbesondere große volkswirtschaftliche Wertschöpfungspotentiale sowie die Lösung bedeutender technologischer, sozialer oder ökologischer Probleme.

Was zeichnet die SPRIND aus und an wen richtet sie sich?

Die SPRIND zeichnet sich durch ihren Fokus auf Innovationen mit Sprunginnovationspotential aus, die große technologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen adressieren. Ihre Zielgruppe sind insbesondere Innovator:innen und Projektteams, die bereit sind, hohe Risiken einzugehen, um ihre Innovationen erfolgreich in Richtung Marktfähigkeit zu entwickeln. Die SPRIND fokussiert sich auf Vorhaben, die mangels Marktreife häufig noch zu risikoreich sind, um am privaten Kapitalmarkt Finanzierungen zu erhalten.

Wie bewertet die SPRIND das Innovationspotential eines Projektvorschlags?

Um das Potential einer Sprunginnovation zu ermitteln, hat die SPRIND einen tiefgehenden Bewertungsprozess erarbeitet und etabliert. Entlang spezifischer Kriterien und Parameter durchlaufen sämtliche Einreichungen einen Prozess, der zu einer ganzheitlichen Einordnung der technologischen Basis und des unternehmerischen Potentials führt.

Die Bewertung erfolgt mit internen und externen Konsultationen und Beurteilungen.

Was ist das Ziel einer Validierung?

Eine Validierung dient dazu, das Sprunginnovationspotential eines Projektvorschlags zu überprüfen. Hierbei werden insbesondere technische und wissenschaftliche Aspekte validiert. Sie helfen der SPRIND, Optionen der möglichen Anschlussfinanzierung oder -förderung zu evaluieren.

Welche Technologiereifegrade (TRL) sind für die SPRIND interessant?

Bei Projekten und Technologien orientiert sich die SPRIND an den sogenannten Technology Readiness Levels (TRL). Die TRLs geben an, ob eine Technologie noch in der Grundlageforschung (TRL 0-2) steckt oder bereits einen vollständigen Produktstatus (TRL 9) erlangt hat. Die SPRIND konzentriert sich grundsätzlich auf die TRLs 3 bis 7, also zwischen experimenteller Machbarkeit und marktfähigem Prototyp.

Wie reiche ich meinen Projektvorschlag ein?

Alle wichtigen Informationen finden Sie unter Projektvorschlag einreichen.

Zur Einreichung Ihres Projektvorschlags nutzen Sie bitte das Einreichungsformular.

Wie entscheidet die SPRIND, ob und welche Challenge gestartet wird?

Die SPRIND Challenges versammeln visionäre Teams, die an radikal neuen Lösungen arbeiten.

Das Ziel: im Wettbewerb den besten Weg zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit finden.

Die Themen für die SPRIND Challenges entstehen durch gezielte interne Betrachtungen und externe Konsultationen. Die SPRIND setzt sich ambitionierte Innovationsziele und die Passgenauigkeit des Themas wird hierbei stets mit der Mission der SPRIND abgeglichen.

Hast auch Du eine Idee für eine neue Challenge? Schicke sie uns gerne an challenge@sprind.org.

Warum hat SPRIND keine Förderrichtlinien?

Die SPRIND ist unternehmerisch als GmbH organisiert und nutzt keine formellen Förderbescheide. SPRIND besitzt keine Förderrichtlinien. Förderrichtlinien erfordern ein Standardprogramm, nach dessen Vorgaben etwaige Förderungen gewährt werden.

SPRIND ist ein neuartiger Ansatz zur Finanzierung von Akteur:innen und verfolgt das Ziel, potentielle Sprunginnovationen zu identifizieren und zu unterstützen. Dies erfordert, vom Standard abzuweichen und individuelle Antworten und Lösungen auf Fragestellungen und Probleme zu erarbeiten. Deshalb setzen wir auf neue Wege partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

Wie groß ist das Gesamtbudget von SPRIND?

Für die Anlaufphase von 2019 bis 2022 wird mit Mitteln in Höhe von mindestens 151 Mio. Euro kalkuliert. Die Agentur wird zunächst befristet als Experimentierphase für eine Laufzeit von zehn Jahren geplant. Für diese zehnjährige Laufzeit (ab 2019) wird mit einem Budget von insgesamt rund 1 Mrd. Euro gerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

Finanziert die SPRIND nur Vorhaben in Deutschland?

Die SPRIND handelt mit dem gesetzlich festgeschriebenen Ziel, dass durch neue hochinnovative Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen neue Wertschöpfung entsteht, insbesondere in Deutschland und Europa.

Deshalb liegt der Fokus der SPRIND primär auf der Förderung und Finanzierung von Vorhaben mit Sprunginnovationspotential in Deutschland und den EFTA-Staaten.

In Ausnahmefällen kann die SPRIND auch außerhalb dieser Regionen tätig werden, zum Beispiel im Rahmen der SPRIND Innovationswettbewerbe (Challenges und Funken).

Wer trifft die Investmententscheidungen bei der SPRIND?

Die Entscheidung über mögliche Unterstützungen trifft ein Projektgremium aus erfahrenen Innovationsmanager:innen, die den Analyse-, Bewertungs- und Auswahlprozess begleiten, sowie der Geschäftsführung der SPRIND.

Welche Finanzierungsinstrumente bietet die SPRIND an?

Seit dem SPRIND Freiheitsgesetz stehen der SPRIND vielfältige Instrumente zur Verfügung. Die SPRIND nutzt verschiedene Finanzierungs- und Förderformen, zum Beispiel Validierungsaufträge, Beteiligungen, Mezzanine-Finanzierungen oder Zuwendungen. Die SPRIND setzt die verschiedenen Instrumente gezielt ein, um Vorhaben mit Sprunginnovationspotential möglichst passgenau, flexibel und unbürokratisch zu unterstützen, um sie letztlich in meist privatwirtschaftliche Finanzierungen zu überführen. Bei Beteiligungen und Mezzanine-Finanzierungen müssen 30 Prozent der Finanzierungsrunde von unabhängigen privaten Kapitalgeber:innen investiert werden.

Wie wählt die SPRIND Co-Investor:innen aus?

Grundsätzlich entscheiden die Innovator:innen bzw. Unternehmen eigenständig über die Co-Investor:innen. Die SPRIND kann als Pari-passu-Investor im beihilferechtlich zugelassenen Rahmen agieren, sollte nicht ausreichend privatwirtschaftliches Kapital zur Verfügung stehen oder sollten die Investoren aufgrund der Schnittstelle, die SPRIND zum Staat bereitstellt, darauf bestehen.

Warum versteht sich die SPRIND als Crowding-in-Investor?

Die SPRIND zieht private Investor:innen an, statt sie zu verdrängen. Die SPRIND investiert in Projekte, die der private Markt mangels Marktreife noch nicht finanzieren würde. Auf diese Weise gewinnt das Projekt genau den Schwung, den es für den Übergang in eine kommerzielle Verwertung benötigt. Die SPRIND zieht sich typischerweise zurück, sobald die Projekte in eine private Finanzierung überführt werden können.

Was ist die Return-on-Investment-Strategie der SPRIND?

Der Return-on-Investment (ROI) der SPRIND wird insbesondere in der Wirkung bzw. im Impact gemessen, nicht ausschließlich in finanziellen Renditen. Der Fokus liegt auf der langfristigen, nachhaltigen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Das Ziel sind Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle, die neue Märkte und Industrien schaffen und das Leben der Menschen erheblich verbessern sollen. Dabei agiert die SPRIND mutig und geht Risiken ein, die rein renditeorientierte Investoren nicht aufnehmen können. Die aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen oder der Verwertung von geistigen Eigentumsrechten resultierende Einnahmen, sollen zur Hälfte den Mitteln der SPRIND zufließen, zur anderen Hälfte dem Bundeshaushalt. Alles Nähere regelt das jährliche Haushaltsgesetz.

Wie unterstützt die SPRIND das Start-up- und Venture-Capital-Ökosystem?

Die SPRIND sieht sich als Partnerin für sehr frühphasige Innovationsprojekte, die noch hohe Entwicklungsrisiken bergen. Sie überbrückt das sogenannte Tal des Todes zwischen Grundlagenforschung und Marktreife. Sie macht Start-ups für privatwirtschaftliche Investoren bereit. Die SPRIND erleichtert den Übergang zur privaten Finanzierung, indem sie frühzeitig mit privaten Kapitalgeber:innen kooperiert und Crowding-in fördert, das heißt, private Investor:innen anzieht, statt sie zu verdrängen. Die SPRIND stärkt darüber hinaus das deutsche und europäische Start-up- und Wagniskapital-Ökosystem, indem sie durch strategische Initiativen gezielt regulatorische oder systemische Hemmnisse adressiert. Dabei verfolgt sie das Ziel, dass diese Hemmnisse ausgeräumt werden, wie zum Beispiel die Erleichterung des Transfers von Intellectual Property (IP) aus Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen.

Welche Regelungen gelten für geistiges Eigentum (IP)?

Die SPRIND verfolgt das Ziel, möglichst gründerfreundlich vorzugehen. Je nach Instrument zur Innovationsförderung variieren die Regelungen für geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP). Bei den SPRIND Challenges bleibt das IP grundsätzlich bei den Teilnehmer:innen. Aus beihilferechtlichen Gründen behält die SPRIND sich jedoch regelmäßig ein unentgeltliches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Ergebnissen vor. Details können den jeweiligen Teilnahmevereinbarungen entnommen werden.

Warum wurde der Standort Leipzig gewählt?

Leipzig ist ein innovationspolitischer Leuchtturm. Wir haben uns bewusst für einen Standort in einem ostdeutschen Bundesland entschieden – ohne Abstriche bei den anderen Kriterien zu machen: Urbanität, unternehmerische Innovationskraft, Wissenschaftsorientierung und ausgezeichnete Verkehrsanbindungen waren entscheidend. Wir sind überzeugt, dass Leipzig ein attraktiver und leistungsstarker Sitz für die Agentur ist.

www.bmbf.de

Warum engagiert sich SPRIND auch im Bildungsbereich?

Die SPRIND sieht Bildung als Mutter aller Sprunginnovationen. Soziale Innovationen im Bildungsbereich sind Teil der Mission der SPRIND. Damit reagiert sie auf die wachsenden Herausforderungen, denen das Bildungssystem gegenübersteht.

Unterstützt die SPRIND auch Dual-Use-Innovationen?

Das Gemeinwohl und Gesellschaftsthemen stehen im Vordergrund bei der SPRIND. Deshalb unterstützt die SPRIND primär zivile Innovationen. Sie unterstützt zudem Dual-Use-Innovationen, die neben zivilen auch militärische Anwendungen haben können.

Wie wurde der Aufsichtsrat von SPRIND ausgewählt?

Dem Aufsichtsrat gehören neben Vertreter:innen unserer Gesellschafterin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), auch herausragende Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft an, die ihre Expertise im Bereich Innovation und Unternehmertum einbringen. Wichtig war uns ebenfalls die geschlechterparitätische Besetzung, weshalb wir sehr stolz darauf sind, dass fünf Frauen und fünf Männer der Berufung in das wichtige Gremium gefolgt sind.

Wer sitzt im Aufsichtsrat von SPRIND?

Alle Informationen zu unserem Aufsichtsgremium finden Sie im Bereich Corporate Governance.

PROJEKTVORSCHLAG EINREICHEN

Ich kann das Einreichungsformular nicht nutzen. Kann ich dennoch einen Projektvorschlag einreichen?

Die Einreichung über das Formular ist der bevorzugte und schnellste Weg, um einen einheitlichen, schnellen und effizienten Bearbeitungsprozess zu gewährleisten. Sollten Sie Probleme mit dem Formular haben, bitten wir Sie, uns das technische Problem kurz zu schildern (projects@sprind.org). Dies ermöglicht es uns, die Ursache zu identifizieren.

Sofern wir Ihnen keine Lösung anbieten können, besteht die Möglichkeit, Ihre Unterlagen an projects@sprind.org zu schicken.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Unterlagen per E-Mail einreichen sollten, müssen Sie bei der Beschreibung Ihrer Projektidee alle Leitfragen, die im Formular gestellt werden, vollständig beantworten. Unvollständige Einreichungen können zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Gerne können Sie zusätzlich noch unterstützende Unterlagen einreichen.

Die Datenschutzerklärung klärt Sie darüber auf, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir auf welche Weise und zu welchem Zweck verarbeiten.

Falls Ihr Projektvorschlag nach Abschluss der Prüfung nicht berücksichtigt wird, bitten wir um Ihre Zustimmung, dass wir Ihre personenbezogenen Daten sowie Projektvorschlagsdaten für drei Jahre speichern dürfen, um eine spätere Kontaktaufnahme und erneute Prüfung zu ermöglichen.

Um Ihr Einverständnis zu erteilen, fügen Sie bitte einfach folgenden Satz in Ihre Mail ein:

Falls mein Projektvorschlag nach Abschluss der Prüfung nicht berücksichtigt wird, stimme ich zu, dass meine personenbezogenen Daten sowie Projektvorschlagsdaten für drei Jahre gespeichert werden, um eine spätere Kontaktaufnahme und erneute Prüfung zu ermöglichen.

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter dieser E-Mail-Adresse info@sprind.org oder durch eine Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und betrifft zukünftige Verarbeitungstätigkeiten.

Weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich Ihrer Betroffenenrechte, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Falls Sie Ihre Projektidee nicht digital einreichen können, besteht außerdem die Möglichkeit die Projektidee postalisch an die Adresse der SPRIND zu senden.

Kann ich meinen Projektvorschlag auch persönlich vorstellen?

Bitte haben Sie dafür Verständnis dafür, dass wir Einreichungen nur digital (per Einreichungsformular oder E-Mail) oder postalisch annehmen können. Eine persönliche Vorstellung Ihres Projektvorschlags ist leider nicht möglich. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter Projektvorschlag einreichen.

Gibt es eine Vorlage, die ich zur Gliederung meines Projektvorschlags nutzen kann oder gibt es Schwerpunkte die besonders hervorzuheben sind?

Für die Beschreibung Ihrer Projektidee verwenden Sie bitte die von uns zusammengestellten Leitfragen. Diese finden Sie auch im Einreichungsformular. So ermöglichen Sie es uns, das Sprunginnovationspotential Ihrer Projektidee bestmöglich einzuschätzen. Gerne können Sie zusätzlich noch unterstützende Unterlagen einreichen.

Welchen Umfang bzw. welche inhaltliche Tiefe sollte meine Ideenskizze aufweisen?

Um uns einen strukturierten Einblick in Ihre Projektidee zu geben und uns somit die Bearbeitung zu erleichtern, bitten wir Sie, die Leitfragen im Einreichungsformular möglichst detailliert zu beantworten. Gerne können Sie uns auch weitere Unterlagen zusenden, zum Beispiel Ihr Pitch-Deck, Bilder zum Vorhaben oder ein Patent.

Ich habe meine Idee noch nicht patentiert. Wie ist in diesem Fall bei der Einreichung vorzugehen?

Sie benötigen kein Patent, um Ihre Projektidee bei uns einzureichen.

Falls jedoch ein Patent vorliegt, können Sie dieses gerne mitsenden oder die Patentnummer in der Einreichung vermerken.

Wir räumen der Vertraulichkeit Ihrer Daten die höchste Priorität ein. Bei SPRIND unterliegen daher alle Mitarbeiter:innen oder gegebenenfalls hinzugezogene Expert:innen einer Geheimhaltungsvereinbarung.

Welche Art von Person/Institution darf eine Projektidee einreichen?

Jede Art von Einrichtung kann eine Projektidee einreichen – unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen, Forschungszentren, einzelne Forscher oder Universitäten.

Ist es möglich, dass die Projekteinreichung nicht von einer Person allein, sondern von einem Konsortium erfolgt?

Projektideen können sowohl von einzelnen Antragsteller:innen als auch von einem Konsortium eingereicht werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass eine Ansprechperson für Rückfragen angegeben ist.

Kann ich meine Projektidee vorstellen, ohne das Projekt direkt einzureichen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der zahlreichen Einreichungen und im Sinne der Chancengleichheit keine Einschätzung vornehmen, ohne dass Sie einen Projektvorschlag direkt einreichen.

Wir bitten Sie daher, Ihren Projektvorschlag über das Einreichungsformular vollständig mit Angabe aller gefragten Informationen einzureichen.

Ist es möglich bei meiner Einreichung nachträglich Ergänzungen vorzunehmen oder eine aktualisierte Version nachzureichen?

Sie können Ihre Einreichung jederzeit ergänzen. Möchten Sie zum Beispiel neue Erkenntnisse oder Dokumente hinzufügen, schicken Sie diese bitte an projects@sprind.org.

Möchten Sie Ihre Einreichung gänzlich überarbeiten, füllen Sie hierfür das Einreichungsformular erneut aus und benachrichtigen Sie uns bitte über projects@sprind.org über die aktualisierte Einreichung.

Kann man bei der SPRIND erneut einen Projektvorschlag einreichen, wenn er zuvor nicht weiterverfolgt wurde?

Ja, Sie können jederzeit einen Projektvorschlag bei der SPRIND über die SPRIND-Website (erneut) einreichen. Falls ein Projektvorschlag vorerst nicht weiterverfolgt wurde, kann er erneut eingereicht werden. Dabei sollte möglichst dargestellt werden, welche Fortschritte seit der letzten Einreichung erzielt wurden.

Wie wird eine Projektidee ausgewählt?

Die von uns identifizierten Vorhaben mit Sprunginnovationspotential werden im Mehraugenprinzip von Expert:innen ausgewählt.

Bei der Wahl unserer Themenfelder sind wir offen. Das Gemeinwohl und Gesellschaftsthemen stehen im Vordergrund bei der SPRIND. Deshalb unterstützt die SPRIND primär zivile Innovationen. Wir unterstützen zudem Dual-Use-Innovationen, die neben zivilen auch militärische Anwendungen haben können.

Details zum Ablauf des Prozesses und zum weiteren Vorgehen finden Sie unter Projektvorschlag einreichen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?

Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach erfassen wir Ihren eingereichten Projektvorschlag und beginnen mit der Einordnung.

Die gesamte Einordnung dauert aktuell ca. zwölf Wochen.

Woher weiß ich, wo mein Projektvorschlag gerade steht?

Den aktuellen Stand Ihres Projektvorschlags können Sie jederzeit per E-Mail an projects@sprind.org abfragen.

Wie viele der eingereichten Projektvorschläge erhalten Unterstützung von SPRIND?

Es liegt in der Natur von Sprunginnovationen, dass sie sehr selten und darüber hinaus schwierig zu prognostizieren sind. Daher unterstützen wir nur einen kleinen Anteil der eingereichten Vorschläge, aktuell weniger als zehn Prozent.

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SprinD GmbH, Lagerhofstr. 4, 04103 Leipzig, info@sprind.org