Erklärung zur
Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die unter https://www.sprind.org/ veröffentlichte Website der SPRIND GmbH, erreichbar unter https://www.sprind.org/.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Deutsche Telekom MMS GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik am 17.03.2026 vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei:

  • Die englischsprachigen Website-Inhalte liegen nicht in Leichter Sprache vor. Eine Ergänzung ist geplant.
  • Für Videos gibt es keine Audiodeskription. Eine Ergänzung ist geplant.
  • Videos haben aktuell keine Untertitel. Eine Anpassung ist geplant.
  • Einige automatisch abspielende Animationen/Videos lassen sich aktuell nicht pausieren. Eine Anpassung ist geplant.
  • Es gibt kein Gebärdensprachevideo. Eine Ergänzung ist geplant.
  • Kontrastabstände von Text zu Hintergrund und Kontrastabstände von Nicht-Texten zu Hintergrund und korrekte Inhaltshierarchien sind größtenteils eingehalten. Es kann sein, dass es in Einzelfällen zu Fehlern kommt. Bitte nutzen Sie die „Barriere melden“-Funktion, wenn Ihnen Missstände auffallen.

Wir arbeiten laufend an der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Website https://www.sprind.org/.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung


Diese Erklärung wurde zuletzt am 25.08.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular Barriere melden an.

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Schlichtungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die unten genannte Schlichtungsstelle (im Sinne des § 16 BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.